Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:
- Projektbeschreibung (formlos) inkl. groben Zeitplan
- Ggf. weitere Anlagen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Projektumsetzung und -abrechnung:
- Die Projekte müssen jeweils bis spätestens Dezember eines jeden Jahres abgeschlossen sein. Der Abschluss beinhaltet sowohl die Durchführung aller Arbeiten als auch die Abrechnung.
- Sämtliche Rechnungen und Überweisungsbelege sind bei der Einreichung des Schlussverwendungsnachweises vorzulegen.
- Das Vergaberecht muss von den Projektträgern eingehalten werden. Bitte klären Sie im Vorfeld mit der Geschäftsstelle ab, was dies im Einzelfall bedeutet, damit Ihnen keine Fördermittel gekürzt werden.